MITFAHRBANKERL UND -STELEN IN WEYARN UND UMGEBUNG

Oktober-2022

Endlich ist es soweit: In Weyarn und Umgebung gibt es nun 11 Mitfahrbankerl oder -Stelen, an denen man sich mitnehmen lassen kann. Außerdem gibt es eine Querverbindung nach Feldkirchen-Westerham mit weiteren 9 Standorten.

Ausführlichere Informationen mit Karte auf der Seite der Gemeinde Weyarn:

https://gemeinde-weyarn.de/mitfahrbankerl

 

Die Standorte in Weyarn:

Naring:                - Bushaltestelle am Spielplatz

Holzolling:          - Friedhofsaufgang Westerhamer Straße

Fentbach:           - Gasthaus Lindl

GroßSeeham:    - Bushaltestelle am Parkplatz Ortseingang

Neukirchen:       - Bushaltestelle Pienzenauer Straße

Thalham:            - Bushaltestelle beim Pritzl

                             - nördlicher Ortsausgang

Weyarn:              - Bushaltestellen im Zentrum an der Miesbacher Straße

                             - Bushaltestellen am Weyarner Berg

 

Standorte außerhalb:

Darching:            - am Bahnhof

Miesbach:           - Oberer Markt

 

Feldkirchen-Westerham:

9 Standorte in den Ortsteilen Feldkirchen, Westerham, Vagen, Großhöhenrain

weitere Informationen hierzu:  https://mobilitaet-fw.de/mitfahrbankerl

 

Und so funktioniert es:

Sie gehen zu einem der Bankerl oder einer Mitfahrstele, klappen das gewünschte Richtungsschild aus (Ortsschilder sind in der Stele befestigt) und warten. Mit etwas Glück dauert es nicht allzu lange, und Sie werden mitgenommen.

 

Autofahrer sind mit einem Aufkleber gekennzeichnet und können so ihre Mitnahmebereitschaft signalisieren. Auch die Nutzer erhalten in der Gemeindeverwaltung ein entsprechendes Mitfahr-Schild. Eine freiwillige Registrierung der Fahrer und Nutzer bei der Gemeinde soll gegenseitiges Vertrauen schaffen und Sicherheit gewährleisten.

 

Bitte beachten:

  • Die Benutzung erfolgt immer eigenverantwortlich
  • Autofahrer benötigen für die Personenmitnahme keine Zusatzversicherung – die normale KFZ-Haftpflicht ist ausreichend.
  • Eine Mitnahme ab 16 Jahren wird empfohlen.
  • Die Gemeinde übernimmt keine Haftung.